Pickerl-Fristen für Anhänger.
Alle Pickerl-Fristen für Anhänger: was heute gilt, was sich ab 19. Mai 2027 ändert — und wie Sie den Termin auf Ihrer Plakette richtig einordnen.
Welche Frist gilt für Ihren Anhänger?
Für übliche Anhänger bis 3,5 t gelten zwei klar getrennte Rechtsstände:
Prüfzeitraum heute 1 Monat davor · Fälligkeitsmonat · 4 Monate danach
Erste Prüfung nach 4 Jahren, danach dreimal im Abstand von 2 Jahren, ab dem zehnten Jahr jährlich.
Neuer Prüfzeitraum Bis zu 4 Monate davor · keine bisherige Nachfrist
1. Pickerl-Fristen heute: die 3-2-1-Regel
Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung gilt für Anhänger, die schneller als 25 km/h gezogen werden dürfen und ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 3,5 t haben:
- Erste Begutachtung: 3 Jahre nach der Erstzulassung.
- Zweite Begutachtung: 2 Jahre nach der ersten Begutachtung.
- Danach: jedes Jahr.
Auch Anhänger bis 750 kg sind erfasst. Entscheidend ist nicht allein das Gewicht, sondern dass eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h zulässig ist.
2. Welcher Monat ist maßgeblich?
Bei allen Pickerl-Fristen richtet sich der Fälligkeitsmonat grundsätzlich nach dem Monat der ersten Zulassung. Monat und Jahr sind auf der Begutachtungsplakette gelocht. Solange keine behördliche Stichtagsänderung vorliegt, ist diese Lochung die schnellste und verlässlichste Orientierung.
Nach der derzeit geltenden Regelung kann die Begutachtung bei Anhängern bis 3,5 t einen Monat vor, im gelochten Monat und bis zu vier Monate danach durchgeführt werden, ohne dass sich der nächste Termin verschiebt.
Für Auslandsfahrten gilt diese Sicherheit nicht: Andere Staaten erkennen die österreichische Nachfrist häufig nicht an. Nach Ende des gelochten Monats nur mit vorab geklärter Regelung ins Ausland fahren.
3. Was ändert sich ab 19. Mai 2027?
Nationalrat und Bundesrat haben die 42. KFG-Novelle beschlossen. Für die bisherige 3-2-1-Gruppe — damit auch die genannten Anhänger bis 3,5 t — ist ab 19. Mai 2027 folgende Folge vorgesehen:
- 4 Jahre bis zur ersten Begutachtung.
- Danach dreimal jeweils 2 Jahre.
- Ab dem zehnten Jahr nach der Erstzulassung jährlich.
Gleichzeitig soll sich der Prüfzeitraum ändern: Statt der heutigen Nachfrist soll die Begutachtung bis zu vier Monate vor dem Fälligkeitsmonat möglich sein. Eine Begutachtung nach dem gelochten Monat ist dann für diese Gruppe nicht mehr als regulärer Toleranzzeitraum vorgesehen.
Bestehende Anhänger: Die längeren Intervalle gelten grundsätzlich auch für bereits zugelassene Fahrzeuge. Ergibt sich dadurch eine längere Frist, kann eine entsprechend neu gelochte Plakette nötig sein. Bis sie angebracht ist, bleibt die alte Lochung maßgeblich. Die Übergangsabwicklung wird vor dem Inkrafttreten nochmals gegen den kundgemachten Gesetzestext geprüft.
4. Sonderklassen im Überblick
| Fahrzeug · Stand 25.07.2026 | Intervall | Prüfzeitraum |
|---|---|---|
| Anhänger >25 km/h, bis 3,5 t | 3-2-1-1… | −1 / +4 Monate |
| Landwirtschaftlicher Anhänger >40 km/h | 3-2-1-1… | −1 / +4 Monate |
| Landwirtschaftlicher Anhänger >25 bis 40 km/h | 3-2-2-2… | −1 / +4 Monate |
| Historischer Anhänger mit entsprechender Eintragung | 2-2-2-2… | −1 / +4 Monate |
| Anhänger bis 25 km/h | keine wiederkehrende Begutachtung | — |
| Anhänger über 3,5 t (O3/O4) | jährlich | −3 / 0 Monate |

Quellen und Aktualität
Informationsstand dieser Seite (keine Rechtsberatung): 25. Juli 2026. Abgeglichen anhand von §57a KFG im RIS, oesterreich.gv.at, der WKO-Intervalltabelle und dem Parlamentsbeschluss zur 42. KFG-Novelle.
Die neue Regelung war am Stichtag parlamentarisch beschlossen, aber noch nicht in der aufgerufenen RIS-Fassung konsolidiert. Deshalb wird sie hier getrennt von der heute geltenden Regel dargestellt und vor dem Launch nochmals geprüft.
Fälligkeitsmonat. Mit Quellenstand.
Informationsstand 25.07.2026: Für Anhänger bis 3,5 t gilt derzeit: erste Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung, die zweite nach weiteren 2 Jahren, danach jährlich. Der Fälligkeitsmonat ist auf Ihrer Plakette gelocht.
- Aktueller Prüfzeitraum: 1 Monat davor bis 4 Monate danach.
- Ausland: Nach dem gelochten Monat nicht auf die österreichische Nachfrist verlassen.
- Ab 19.05.2027: Beschlossene Umstellung auf 4-2-2-2-1; Übergang hängt auch von der Plakettenlochung ab.
Fälligkeits-Rechner Stand 25.07.2026
Der berechnete Termin liegt nach dem 19. Mai 2027. Dann greift die beschlossene Umstellung auf 4-2-2-2-1. Für bereits zugelassene Fahrzeuge kann ein Plakettentausch nötig sein — bitte Termin telefonisch bestätigen.
Gleich Termin sichernRichtwert anhand veröffentlichter Behörden- und Fachinformationen — keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Lochung Ihrer Begutachtungsplakette. Vor Inkrafttreten der neuen Regelung wird der Rechner nochmals aktualisiert.
Kurz beantwortet.
Ihre Frage ist nicht dabei? Ein Anruf klärt sie in einer Minute.
+43 660 751 54 73Welche Regel gilt heute für meinen Anhänger bis 3,5 Tonnen?
Derzeit gilt 3-2-1: erste Begutachtung drei Jahre nach Erstzulassung, die zweite zwei Jahre später, danach jährlich. Der aktuelle Prüfzeitraum reicht von einem Monat vor bis vier Monate nach dem gelochten Monat.
Was ändert sich am 19. Mai 2027?
Für die bisherige 3-2-1-Gruppe ist 4-2-2-2-1 beschlossen: erste Prüfung nach vier Jahren, danach dreimal im Zweijahresabstand, ab dem zehnten Jahr jährlich. Außerdem soll die bisherige Nachfrist durch einen Vorprüfzeitraum ersetzt werden.
Gilt die neue Regel auch für bereits zugelassene Anhänger?
Grundsätzlich ja. Wenn die neue Regel eine längere Frist ergibt, kann eine neue Plakette mit angepasster Lochung erforderlich sein. Bis zu deren Anbringung bleibt die alte Lochung maßgeblich.
Braucht ein 750-kg-Anhänger ein Pickerl?
Ja, wenn er schneller als 25 km/h gezogen werden darf. Das trifft auf übliche Straßenanhänger praktisch immer zu.
Kann ich die österreichische Nachfrist im Ausland nutzen?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Andere Staaten erkennen die österreichische Nachfrist häufig nicht an; Auslandsfahrten am besten vor Ende des gelochten Monats antreten.
Ihr Anhängertyp im Detail.
Für jeden Typ wissen wir, wo die Schwachstellen liegen — wählen Sie Ihren Anhänger: