§57a · Schnell geklärt

Pickerl abgelaufen?

Am gelochten Monat erkennen Sie sofort, ob Sie noch im aktuellen Toleranzzeitraum liegen — und was jetzt zu tun ist.

Schnell entscheiden · Informationsstand 25.07.2026

Wie weit ist das Pickerl abgelaufen?

Entscheidend sind der gelochte Monat und die aktuelle −1/+4-Regel. Wählen Sie die Zeile, die auf Ihren Anhänger zutrifft:

  1. 01
    Gelochter Monat noch nicht vorbei

    Pickerl ist gültig. Termin innerhalb des laufenden Prüfzeitraums planen.

    gültig
  2. 02
    Bis zu 4 Monate danach

    In Österreich noch im Toleranzzeitraum. Für Auslandsfahrten nicht darauf verlassen.

    Termin jetzt
  3. 03
    Mehr als 4 Monate danach

    Außerhalb des Toleranzzeitraums. Nicht weiter aufschieben und Begutachtung vereinbaren.

    überzogen
Wichtig
Ab 19. Mai 2027 ändert sich die Fristenlogik

Die beschlossene 4-2-2-2-1-Regel sieht einen Vorprüfzeitraum statt der bisherigen Nachfrist vor. Vor dem Launch wird der finale kundgemachte Gesetzestext nochmals abgeglichen.

Einfahrt zur ermächtigten INN-KA Prüfstelle in Sooß
Ermächtigte Prüfstelle Begutachtung ist auch nach Ablauf jederzeit möglich.

1. Prüfen Sie zuerst die Lochung

Auf der Plakette sind Monat und Jahr gelocht. Für Anhänger bis 3,5 t gilt nach der heute geltenden Regelung ein Prüfzeitraum von einem Monat davor bis vier Monate danach.

Beispiel: Lochung Mai 2026 → regulärer Prüfzeitraum von April bis Ende September 2026. Der Rechner unten übernimmt diese Monatslogik.

2. Pickerl abgelaufen, aber noch in der Nachfrist?

Dann befinden Sie sich in Österreich noch im gesetzlichen Toleranzzeitraum. Vereinbaren Sie den Termin trotzdem zeitnah: Für Auslandsfahrten ist diese österreichische Nachfrist keine verlässliche Grundlage.

Ausland: Nach Ablauf des gelochten Monats können Kontrollen, Einreise oder Versicherung je nach Staat problematisch werden. Vor einer Auslandsfahrt rechtzeitig begutachten lassen.

3. Mehr als vier Monate danach?

Ist das Pickerl abgelaufen und der Toleranzzeitraum überschritten, wird es ernst. Laut WKO kann das Fahren ohne gültige Begutachtung mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden; sowohl Lenker als auch Zulassungsbesitzer können belangt werden. Besonders kritisch wird es, wenn ein bei rechtzeitiger Prüfung erkennbarer Mangel zu einem Unfall beiträgt.

Die Begutachtung kann trotzdem durchgeführt werden. Vereinbaren Sie einen Termin und klären Sie bei Unsicherheit telefonisch, ob der Anhänger noch auf eigener Achse gebracht werden soll.

4. So kommen Sie schnell wieder zu einer gültigen Plakette

  1. Termin anfragen: online oder telefonisch; Wunschtermin und Erreichbarkeit angeben.
  2. Lochung und Papiere prüfen: Zulassungsschein bereitlegen.
  3. Anhänger leer und zugänglich bringen: Rahmen, Boden, Beleuchtung und Bremse müssen prüfbar sein.
  4. Mängelbehebung klären: Reparaturbedarf und eine mögliche Nachprüfung nach dem Befund abstimmen.

Schwerer Mangel bei einer Begutachtung: Ein Fahrzeug darf höchstens zwei Monate weiterverwendet werden — jedoch niemals über die auf der bisherigen Plakette angegebene Frist hinaus. Bei Gefahr im Verzug ist jede weitere Nutzung untersagt.

5. Wichtig für 2027

Ab 19. Mai 2027 ist für die bisherige 3-2-1-Gruppe die Umstellung auf 4-2-2-2-1 beschlossen. Gleichzeitig soll die heutige Nachfrist entfallen und durch einen Zeitraum von bis zu vier Monaten vor dem Fälligkeitsmonat ersetzt werden. Die hier beschriebene +4-Nachfrist ist daher ausdrücklich die heute geltende Regelung.

Pickerl abgelaufen? Einfahrt der Anhänger-Prüfstelle in Sooß für die rasche §57a-Begutachtung
Auch mit überzogenem Pickerl begutachten wir Ihren Anhänger — Einfahrt in Sooß.

Quellen und Aktualität

Informationsstand dieser Seite (keine Rechtsberatung): 25. Juli 2026. Abgeglichen anhand von §57a KFG im RIS, oesterreich.gv.at, der WKO-Information zu Fristen und Strafen und dem Parlamentsbeschluss zur 42. KFG-Novelle.

Wie weit sind Sie drüber?

Lochung prüfen. Zeitraum berechnen.

Informationsstand 25.07.2026: Für Anhänger bis 3,5 t gilt derzeit: erste Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung, die zweite nach weiteren 2 Jahren, danach jährlich. Der Fälligkeitsmonat ist auf Ihrer Plakette gelocht.

  • Aktueller Prüfzeitraum: 1 Monat davor bis 4 Monate danach.
  • Ausland: Nach dem gelochten Monat nicht auf die österreichische Nachfrist verlassen.
  • Ab 19.05.2027: Beschlossene Umstellung auf 4-2-2-2-1; Übergang hängt auch von der Plakettenlochung ab.

Fälligkeits-Rechner Stand 25.07.2026

Erstzulassung des Anhängers
Letzte §57a-Begutachtung (leer lassen, wenn noch keine)

Richtwert anhand veröffentlichter Behörden- und Fachinformationen — keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Lochung Ihrer Begutachtungsplakette. Vor Inkrafttreten der neuen Regelung wird der Rechner nochmals aktualisiert.

Fragen zum Überziehen

Kurz beantwortet.

Ihre Frage ist nicht dabei? Ein Anruf klärt sie in einer Minute.

+43 660 751 54 73
Pickerl abgelaufen — ist es sofort ungültig?

Für Anhänger bis 3,5 t gilt derzeit in Österreich ein Toleranzzeitraum bis vier Monate nach dem gelochten Monat. Für Auslandsfahrten sollten Sie sich darauf nicht verlassen.

Was droht nach Ende des Toleranzzeitraums?

Fahren ohne gültige Begutachtung kann laut WKO mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden; Lenker und Zulassungsbesitzer können belangt werden. Bei einem unfallursächlichen Mangel drohen zusätzliche Probleme.

Kann ein abgelaufener Anhänger noch begutachtet werden?

Ja. Die Begutachtung ist weiterhin möglich. Wenn der Toleranzzeitraum deutlich überschritten ist oder technische Mängel bestehen, klären Sie telefonisch, wie der Anhänger zur Prüfstelle gebracht werden soll.

Was ändert sich ab 19. Mai 2027?

Für die bisherige 3-2-1-Gruppe ist ein Vorprüfzeitraum statt der heutigen Nachfrist vorgesehen. Die genaue Übergangssituation hängt bei bestehenden Fahrzeugen auch von der Plakettenlochung ab.

Alle Anhängertypen

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Für jeden Typ wissen wir, wo die Schwachstellen liegen — wählen Sie Ihren Anhänger:

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MO–DO 08:00–17:00 in Sooß — Anhängertyp und Wunschtermin direkt übermitteln.

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